
Ab dem 1. Januar 2023 treten neue Gesetze in Kraft. Wir möchten Sie informieren, damit Sie über neue Versicherungsänderungen aufgeklärt sind.

Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hat für sehr viel Unruhe gesorgt und viele Händler sind verunsichert.
Wir möchten etwas Licht ins Dunkel bringen und zeigen, dass Sie mit unseren Lösungen keinen Mehraufwand haben und sich weiterhin ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Mit dem rechtskräftigen Urteil vom 14.11.2018 (XI R 16/17) hat das BMF entschieden, dass entgeltliche Garantiezusagen steuerlich neu zu bewerten sind. Nach mehreren Fristverlängerungen werden die steuerlichen Vorgaben und Verpflichtungen nun ab dem 01.01.2023 in Kraft treten.
Verkaufen Sie ein Fahrzeug und berechnen Sie die Garantie separat (entgeltliche Garantiezusage), so ist diese mit Versicherungssteuer zu berechnen mit allen Konsequenzen.
Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) für die Abgabe von Versicherungssteuermeldungen, sowie versicherungssteuerrechtliche Aufzeichnungen wie ein Versicherer.
Anstatt Umsatzsteuer müssen Sie Versicherungssteuer in Rechnung stellen.
Sie können keine Vorsteuer auf Materialeinkauf für die Reparatur eines Fahrzeuges aufgrund der Garantieleistung.

Unentgeltliche Garantiezusagen sind nicht von der steuerrechtlichen Veränderung betroffen.
Über unser Onlinetool carbee kann der Händler für jedes Fahrzeug aus mehreren Garantietarifen wählen und ganz einfach die nötigen Dokumente personalisiert erzeugen.
INTEC kümmert sich um die technische Abwicklung der Garantieleistungen, von der Schadenregistrierung über Begutachtung, Werkstattsteuerung, zeitwertgerechte Reparatur, Berechnung der Beteiligungen und Auszahlung der Reparaturkostenerstattung.
Das Fahrzeug wird ausschließlich inklusive Garantie verkauft. Eine separate Berechnung der Garantie erfolgt nicht.
Es gibt keine Wahlmöglichkeit für den Kunden, das Fahrzeug ohne Garantie günstiger zu kaufen.
Der Kunde wird nicht über die Höhe des einkalkulierten Garantieentgelts informiert.
Als Händler vermitteln Sie eine Reparaturkostenversicherung über unser Portal carGO!-Enterprise. In diesem Fall sind Sie Versicherungsvermittler bzw. Tippgeber. Der Versicherungsnehmer ist der Fahrzeughalter. Dieser zahlt direkt die Versicherungsprämie an INTEC.
Sie erhalten im Gegenzug eine Verkaufsprovision vom INTEC. Die Provision unterliegt der Umsatzsteuer bei Tippgebern und ist steuerfrei, wenn Sie eingetragener Versicherungsvermittler sein sollten.
Wir empfehlen jeden Händler, sich mit seinem Steuerberater zusammenzusetzen und die Möglichkeiten gegeneinander abzuwägen.
Welche Version die wirtschaftlichste für den einzelnen Händler ist, können und dürfen wir nicht beurteilen. Wichtigste Aussage ist jedoch, dass es für jeden eine Möglichkeit gibt und niemand verzweifeln muss.


Wenn Sie noch Fragen haben oder unsere Produkte erwerben möchten, zögern Sie nicht, uns eine Nachricht zu senden. Unsere kompetenten Berater werden sich schnellstmöglich um Sie kümmern!
